

Alles zum Thema: Energieausweis
Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis für Gebäude liefert Informationen über die Energieeffizienz von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Mit Hilfe eines Energieausweises können Sie die energetische Leistung verschiedener Gebäude miteinander vergleichen. Dies ermöglicht Rückschlüsse auf den Energieverbrauch, die Heizkosten und die Umweltfreundlichkeit des Gebäudes. Normalerweise wird die Energieeffizienz des gesamten Gebäudes bewertet. Ausnahmen gibt es bei Gebäuden, bei denen ein größerer Teil nicht für Wohnzwecke genutzt wird. In solchen Fällen werden zwei getrennte Energieausweise erstellt: einer für den Wohngebäudeteil und einer für den Nichtwohngebäudeteil.
Die ersten Energieausweise für Gebäude wurden mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 eingeführt und waren zehn Jahre gültig. Ein heutiger Energieausweis für Wohngebäude unterscheidet sich deutlich von seinen Vorgängern, außer im Namen. Neu ist die aktualisierte Skala. Während die Skala der EnEV 2007 von 0 bis 400 kWh/(m²a) reichte, endet die aktuelle Skala bereits bei 250 kWh/(m²a). Außerdem gibt es jetzt eine Einstufung in Effizienzklassen von A+ bis H, ähnlich der Kennzeichnung von Elektrogeräten.
Der Energieausweis ist ein Muss für jeden, der seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte.
Bei der Erteilung eines qualifizierten Makleralleinauftrages zum Verkauf Ihrer Immobilie übernehmen wir als Teil unseres umfassenden Service die Bestellung und die Kosten des Energieausweises bei einem Sachverständigen.


Wer braucht einen Energieausweis?
Seit dem 01.01.2002 ist für Neubauten ein Energieausweis erforderlich. Für alle anderen Wohn- und Nichtwohngebäude besteht diese Pflicht seit dem 01.01.2009 bzw. 01.07.2009, wenn sie verkauft, neu vermietet oder verpachtet werden.
Mit dem Inkrafttreten der EnEV 2014 am 01.05.2014 wurden die Anforderungen an den Energieausweis verschärft, und ein Bußgeldkatalog wurde eingeführt. Der Energieausweis ist ab Ausstellungsdatum 10 Jahre lang gültig.
Vor einem Verkauf, einer (Neu-)Vermietung oder Verpachtung Ihrer Immobilie sollten Sie sicherstellen, dass ein gültiger Energieausweis vorliegt. Bei Besichtigungen oder auf Anfrage durch potenzielle Käufer, Mieter oder Pächter besteht eine Vorlagepflicht. Wenn Sie keinen aktuellen Energieausweis vorweisen können, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.
Für denkmalgeschützte Gebäude besteht keine Pflicht zum Energieausweis, da hier die Bauerhaltung im Vordergrund steht und eine mögliche Energetische Sanierung dem Erhalt des Baudenkmals in seinem Ursprung oft im Wege steht. Es steht Ihnen jedoch frei, auf eigenen Wunsch einen Fachmann mit der Erstellung eines Energieausweises zu beauftragen.

Gibt es Unterschiede
beim Energieausweis?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Energiebedarfsausweis und den Energieverbrauchsausweis.
Ein Bedarfsausweis ist verpflichtend für Wohngebäude, deren Bauantrag vor dem 01.10.1977 gestellt wurde. Bei neueren Gebäuden können Sie zwischen dem Energiebedarfsausweis und dem Energieverbrauchsausweis wählen. Der Bedarfsausweis bewertet die vorhandene Anlagentechnik und die Gebäudehülle, wobei das Baujahr des Gebäudes eine wichtige Rolle spielt. In Deutschland gibt es verschiedene Bauepochen mit unterschiedlichen Dämmstandards. Bei der Erstellung des Energiebedarfsausweises wird das gesamte Gebäude betrachtet, wobei für alle beheizbaren Räume eine Raumtemperatur von 20°C angenommen wird.
Der Verbrauchsausweis ist verpflichtend für Wohngebäude, deren Bauantrag nach dem 01.10.1977 gestellt wurde, die auf das energietechnische Niveau modernisiert wurden oder für Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten. Hierbei werden die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs herangezogen. Dabei ist zu beachten, dass der Verbrauch stark vom jeweiligen Nutzerverhalten abhängt, weshalb ein Verbrauchsausweis nur eingeschränkt verlässliche Aussagen über den tatsächlichen Brennstoffbedarf liefern kann.

Welche Angaben muss ein Energieausweis enthalten?
Der Energieausweis muss gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) mindestens folgende Angaben enthalten:
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Allgemeine Informationen zum Gebäude
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Details zur Anlagentechnik
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Energiekennwerte des Objekts
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Empfehlungen zur Modernisierung
Wenn für Ihr Gebäude sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen möglich sind, werden diese ebenfalls aufgeführt. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um Empfehlungen handelt, die eine detaillierte Fachplanung nicht ersetzen können. Diese Vorschläge dienen lediglich als Anregungen oder Ideen.